425 Jahre Schützenbruderschaft Ss. Fabianus und Sebastianus – dieses Jubiläum wird am Wochenende gefeiert. Ein Blick in die Chronik der Schützen zeigt den Wandel der Bruderschaft im Laufe der Jahrhunderte.
Diese Urkunde, der sogenannte Artikelbrief von 1591, benennt das Gründungsjahr der Bruderschaft. Foto: Fabianus-Schützenbruderchaft
Gestern Abend startete die Schützenbruderschaft Ss. Fabianus und Sebastianus ihre Jubiläums-Feierlichkeiten mit einem Kommersabend. 425 Jahre alt ist die Bruderschaft, die das Wort Verein eigentlich nicht so gerne liest. Natürlich sind die Schützen ein eingetragener Verein. Aber stolz sind sie darauf, ein Zusammenschluss von Menschen zu sein, denen auch die Tradition am Herzen liegt.
Deutlich wird dies in der Ausstellung zum Jubiläum, die bis Oktober während der Öffnungszeiten der Stiftskammer zu sehen ist. Die wichtigsten Zeugnisse der reichen Geschichte der Bruderschaft werden präsentiert – allen voran der sogenannte Artikelbrief. Er stammt aus dem Jahr 1591 und ist nicht nur für die Fabianen, sondern auch für Metelens Ortsgeschichte wichtig.
In dem Dokument wird vertraglich geregelt, welche Aufgaben die Bruderschaft für das damalige Stift übernehmen musste. Der Vertrag zwischen der Äbtissin, den Stiftsdamen und der Bürgerschaft von Metelen regelte die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Aufgabe der Bürger war es beispielsweise, den Ort und die Bewohner vor Überfällen zu schützen und zu verteidigen. In dem Dokument ist von einer „Stadtwacht“ die Rede. „Dies ist der älteste Beleg für das Schützenwesen in Metelen“, führen die Fabianen stolz in ihrer Chronik an.
Die Entwicklung der Bruderschaft geht einher mit einem kontinuierlich wachsenden Selbstbewusstsein der Metelener Bürger. Ein eigenes Siegel, das 1631 verliehen wurde, zeigt diese kaiserliche Freiheit auch nach außen. Die Bruderschaft – in Bürgermeisteramtsrechnungen des 16. und 17. Jahrhunderts „Liebfrauengilde“ genannt – nahm Elemente dieses Siegels, wie Engelskopf und Reichsapfel, in das Bruderschaftsschild auf.
Der Schutz des Ortes gegen Feinde von außen war nach der Aufstellung stehender Heere weitgehend überflüssig geworden. Innerörtliche Ordnungsaufgaben blieben, dazu die „Pflege des bürgerlichen Zusammenhalts“, wie es in der Chronik der Fabianen dargestellt wird.
Festgehalten wird dieser Bedeutungswandel im Protokollbuch von 1779, dem zweiten zentralen Dokument der Fabianen. Das „Reglement der Schützenbruderschaft“ überschriebene Schriftstück regelt die religiöse Betätigung der Brüder, wie die Teilnahme an den Messen der Traditionstage und auch die Begleitung verstorbener Mitglieder auf dem letzten Weg. Wer Mitglied der Bruderschaft war, war verpflichtet zum „Aufzug“, dem Marsch zur Vogelstange. Und dies halten die Fabianusschützen auch heute noch so.
Quelle: Münstersche Zeitung vom 09.07.2016 Online - von Dieter Huge sive Huwe