top of page

Chronik der Ss. Fabianus- und Sebastianus-Schützenbruderschaft

Vorwort

Die folgenden Beiträge sind der Festschrift "400 Jahre Ss. Fabianus- und Sebastianus- Schützenbruderschaft e. V. Metelen 1591 - 1991" entnommen. In dieser Chronik fasse ich für euch noch einmal die wichtigsten und interessantesten Momente unserer Bruderschaftsgeschichte zusammen. Wenn jemand jedoch der Meinung ist, dass ich etwas Wichtiges aus unserer langen und interessanten Bruderschaftsgeschichte ausgelassen habe, bitte ich, mir dieses in einer eMail mitzuteilen, damit ich unsere Chronik gegebenenfalls ergänzen kann. Dankbar bin ich auch für Anekdoten und Geschichten, die in den letzten Jahren passiert sind und die es wert sind, für die Nachwelt erhalten zu werden. Solche Geschichten möchte ich dann auf einer neuen Seite präsentieren. Hierbei bin ich besonders auf eure Mithilfe angewiesen. Schreibt mir also soviel wie möglich. Ich werde alle Beiträge nach Absprache mit dem Vorstand veröffentlichen.

Mit freundlichem Schützengruß

Euer Webmaster Dirk Hermes

 

Spuren erster Schutzmaßnahmen

Der Beginn schutzbietender Einrichtungen zu Metelen liegt im Dunkeln. Aufklärende schriftliche Überlieferungen fehlen. Mit Urkunde vom 16. August 889 gab der Karolingerkönig Arnulf von Kärnten (ab 896 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation) die Genehmigung zum Bau einer Klosteranlage in "Matellia" an der Vechte. Der Klosterturm mit Spiekerring rund um diese Anlage galt nicht zuletzt der Sicherheit des Raumes und seiner Einwohner. Gleich den Dorf-Wehrkirchen waren solche Schutzanlagen um 890 von besonderer Bedeutung. Damals drangen die Normannen aus Skandinavien mit ihren schnellen Schiffen in die Flussmündungen nordwesteuropäischer Küsten ein und verunsicherten in den anliegenden Gebieten weithin das Leben in den Bauernschaften und Dörfern. Viele Bewohner der Siedlungen fielen ihren Brandschatzungen und Piratenzügen zum Opfer. Um diese Raubzüge zu stoppen, stellte König Arnulf im Jahre 891 die Normannen an der Dyle bei Löwen (Brabant), besiegte sie und veranlasste ihre Ansiedlung in der nach ihnen benannten Normandie.

Schutz und Hilfeleistungen blieben auch weiterhin Aufgabe des Klosters Metelen und der bürgerlichen Schutzgilde. In einem Dokument des Jahres 1591 erfolgt zum ersten Mal die Erwähnung der Metelener "Stadtwacht", der Vorgänger der "Bruderschaft". Damals, im Jahr des Neubaus der Schutz- und Wehranlagen "verglichen" sich Äbtissin, Stiftskapitel und Bürgerschaft Metelens wegen der Rechte und Pflichten der Bürger. Zugleich bedeutet dieser am 12. März 1591 geschlossene Vergleich auch Anerkennung der Metelener Bürgerschaft für die in den Jahren der Not nach den großen Stadtbränden von 1575 und 1580 sowie während der wiederholt erfolgten Überfälle auf den offenen Ort geleisteten Schützenhilfe.
Solchen in engsten Gemeinschaftsarbeit erfolgenden Hilfs- und Schutzleistungen begegnen wir stets in umwehrten Orten, also in Wigbolden, Städten und Freiheiten, während der Schutz der ländlichen Bevölkerung im Mittelalter und bis weit in die Neuzeit hinein den Dorf- und Bauernschafts-Schützengilden.

Gründungs Artikelbrief von 1591

Protokollbuch von 1779

Metelens Bürgerschafts- und Schützenpatronat

Wann die Bürger zu Metelen ihre Stadt dem Schutz der Fabianus- und Sebastianus-Schützenbruderschaft unterstellten, war nicht zu ermitteln. Das in dem überlieferte, 1779 beginnenden Protokollbuch der Fabianus- und Sebastianus-Bruderschaft den Jahreseintragungen vorangesetzte "Reglement der Schützenbruderschaft zu Metelen" sagt dazu nichts aus. Da die dem alten Metelener Stadtarchiv entstammenden, ab 1584 für das 16. und 17. Jahrhundert zahlreich vorliegenden Bürgermeisteramtsrechnungen unter den Einnahmen und Ausgaben niemals die Fabianus- und Sebatianus-Schützenbruderschaft nennen, sondern stets nur die von den Bürgern getragene "Liebfrauengilde", ist anzunehmen, dass Metelens Bürgerschaft zunächst unter dem Patronat "Unserer Lieben Frau" standen. Der Zeit dieser Vorläuferin der Fabianus- und Sebatianus- Schützenbruderschaft entstammt vermutlich auch der heutige Schützen- Ehrenpokal (Krug) mit der Inschrift "Direck Kock zu Meiteln Schüten-König Ano 1704".

 

Gründungs Artikelbrief von 1591
Protokollbuch von 1779

Vom Schützendienst zum Schützenfest

Schutz und Wehr waren besondere Aufgaben der Metelener Bürger während der im Kampf der Niederlande um ihre Freiheit immer wieder sich ausdehnenden Spanisch- Niederländischen Wirren. Sie blieben es auch in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618- 1648), alsa die Söldnerscharen Tillys sowie des "Tollen Christian" und anderer Heerführer das Land durchzogen und auch Metelen mit Forderungen und Lasten bedrängten. Als dann in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts, endgültig in und nach dem Siebenjährigen Krieg (1756- 1763) die Aufstellung stehender Heere erfolgte, konnten Wigbolde und Städte auf ihre Wehraufgaben verzichten. Um 1787 erfolgte die Schleifung der Metelener Befestigungsanlagen. Den Schützen verblieben lediglich innerstädtische Ordnungs- und Schutzaufgaben sowie die Pflege des bürgerlichen Zusammenhalts, wie wir dies im Rahmen der bekannten Schützen-Volksfeste unserer Zeit immer wieder erleben.

Mitgliedschaft in der Fabianus- und Sebastianus-Schützenbruderschaft

Die Gründung der Bruderschaft der Schützen, einer "Männer- Bruderschaft", wie 1853 Pfarrer Kemphues in seiner Rede anlässlich der Erneuerung der Statuten betonte, geht weit in die Geschichte der Bürgerschaft des Ortes und des zugehörigen Klosters, dem späterem Stift Metelen zurück.

Der Name der Bruderschaft Ss. Fabianus- und Sebastianus, in den Quellen erstmals im Protokollbuch von 1779 erwähnt, ist aber weitaus früher aufgekommen. Eine indirekte Quelle belegt den Namen der Bruderschaft für 1757. So schreibt der Bürgermeister Geise 1857 in seinem Bericht über die Fahnenweihe folgendes: Die rotseidene Fahne der Fabianen von 1757 sei "laut Inschrift von der damaligen Äbtissin von Nagel der Fabian et Sebastian Bruderschaft mit dem v. Nagelschen Wappen geschenkt" worden. Es ist aber Zweifel an der Richtigkeit des Datums bzw. des Namens der Äbtissin angebracht, da ab 1749 die Äbtissin von Nagel bereits von der Äbtissin Maria Th. Freisin von Kerkerink zum Stapel abgelöst worden war, die in Metelen die Regentschaft ausübte. Es ist möglich, dass den Fabianen ein Lesefehler unterlaufen ist, zumal die Fahne stark zerschlissen war. Eine noch frühere Erwähnung des Bruderschaftsnamens gibt der Landesarchivdirektor Dr. Herberhold 1963 in einem Schreiben an die Fabianen mit 1731 an. Anzunehmen ist, dass die Anfänge der Fabianus- und Sebastianus-Bruderschaft in der "Liebfrauengilde" zu suchen sind, deren Siegel, die Madonna auf der Mondsichel, wohl mit dem von der Bürgerschaft zu Beurkundung genutzten Siegel identisch ist.

Im Jahre 1631 bekam die Bürgerschaft wegen ihrer Leistungen beim Wiederaufbau und der Wiederbefestigung in den Jahren 1590/91 ein neues Siegel verliehen. Dieses Siegel, das die kaiserliche Freiheit symbolisierte, spiegelte das neue Selbstverständnis der Bürgerschaft wider. Auch die Bruderschaft der wehrfähigen Männer stellte sich hinter diesen neuen Zeitgeist und nahm das neue Siegel in das Bruderschaftsschild auf.

In den folgenden Jahren, vielleicht in der Situation von Not und Bewährung, hat dann der Name "Ss. Fabianus- und Sebastianus-Schützenbruderschaft" Gestalt angenommen.

In den Bürgermeisteramtsrechnungen von 1651 lesen wir zwar nur von den "officeren der Schütten" aber nicht von den "Fabianen". So verwendete z.B. auch der Metelener Bürgermeister Wessendorf 1829 in seinem "Nachweis" über die Metelener Schützengesellschaften nicht den Bruderschaftsnamen, sondern sprach von der "Schützengesellschaft". Diese Art von Belegen schließt aber nicht aus, dass der Name "Fabianus- und Sebastianus-Schützenbruderschaft" schon in Gebrauch war. Erst der Landrat erwähnte in der Zusammenfassung dieser "Nachweise" für den Kreis Steinfurt die Benennung "Fabianus und Sebastianus".

Ursprünglich war die Bruderschaft ein Verband Metelener Bürger zur Verteidigung des städtischen Gemeinwesens. Darüber hinaus war sie eine Lebensgemeinschaft. Sie trainierte nicht nur die Verteidigungsbereitschaft und -fertigkeiten ihrer Mitglieder, sondern sie hatte den ganzen Menschen im Blick. In den Statuten von 1779 spiegeln sich diese Verhältnisse noch wider. So überwachte die Bruderschaft die religiösen Betätigungen der Schützenbrüder: Dazu gehörte die Teilnahme an der Messe an den Traditionstagen der Bruderschaft, dem Sebastianustag am 20. Januar und der Montag nach heilige Dreifaltigkeit sowie die Begleitung verstorbener Mitglieder auf ihrem letzten Weg. Zur Durchsetzung dieser Verpflichtungen stand ein Katalog von Strafen zur Verfügung. Die Teilnahme mit einer Fahnenabordnung an der kleinen und großen Prozession war alter Brauch. Die Prozessionsbegleitung wird allerdings nicht in den Statuten von 1779 erwähnt, wohl aber in den Statuten von 1865. Sie gehört wohl als Teil der Schutzaufgaben zur Tradition der Bruderschaft. Im Übrigen zeigt sich, dass die Statuten von 1779 nicht abgeschlossen vorliegen, sondern nach §29 abbrechen: "Da die herrn geistlichen einmahl des jahrs, wen(n) der vogel nicht abgeschossen wird..".

Neben der Teilnahme am religiösen Leben und der Verehrung der Schutzpatrone pflegte die Bruderschaft auch die Geselligkeit und kontrollierte die Disziplin und Rechtschaffenheit (unstrafbarer Lebenswandel) ihrer Mitglieder, d.h. die Bruderschaft war in ihrem Selbstverständnis ein Verband, der den ganzen Menschen umschloss.

Was die Beanspruchung der Mitglieder der Schützenbruderschaft angeht, so ist zu sagen, dass ein großer Teil von ihnen auch Mitglieder der Wandmacher Bruderschaft und/oder der Leinewebergilde war, also auch von diesem Verband vereinnahmt wurde; so gehörten zu den uns bekannten Gildemeistern der Wandmacher Mitglieder der bekannten Schützenbruderschaftsfamilien:

Die Mitgliedschaft in der "Bruderschaft zum Heiligen Fabianus und Sebastianus" bedeutete gemäß den Statuten von 1779 nicht zugleich auch eine zwingende Teilnahme am Zech (Saufen und Fressen). Zwingend, bei Strafandrohung, war aber die Verpflichtung am "Aufzug" So schreibt z.B. §6 der Statuten von 1779 vor: "Wann der Vogel abgeschossen wird, so sollen alle der Bruderschaft einverleibte" mit ihrem schießgewehr aufm sand- platz bey rührung der Trommeln erscheinen und den Zug nach der Stange bey....wohnen". Die Rechnungslegung trennte auch bis 1894 zwischen Bruderschaftskasse und Kasse des Schützenfestes. Erst 1894 wurden beide Kassen wegen der "umständlichen Buchführung" zusammengelegt.

Mitgliedschaften konnten sich allein auf die Bruderschaft beziehen. So wurde am 01.06.1893 bei der Festlegung eines monatlichen Beitrags von 10 Pfennig zur Deckung der Auslagen für Bruderschaft und Schützenfest bestimmt, dass dieser Betrag auch von denjenigen erhoben werde, die nur der Bruderschaft beitreten wollten. Die Jahresrechnungen zeigen, dass solche Fälle eingetreten sind. So weist der Kassenabschluss von 1897 neben den Beiträgen der Mitglieder (Juli 1897- Dez. 1897: 55,20 Mark) die Beiträge der (Nur-) Bruderschaftsmitglieder in Höhe von 0,80 Mark, für 1898 stehen 0,60 Mark, für 1899 ebenfalls 0,60 Mark zu Buche. 1901 gibt es nur noch zwei Bruderschaftsmitglieder (0,40 Mark insgesamt) die dasSchützenfest nicht mitfeiern wollten. Für 1902 verzeichnet der Kassenabschluss 1903 nur noch ein Nur-Bruderschaftsmitglied. Ab 1904 weisen die Abschüsse keine reinen Bruderschaftsbeiträge mehr aus, d.h., das Schützenfest ist von nun an gänzlich mit der Bruderschaft verknüpft.

Das Schützenfest im 18. und 19. Jahrhundert
Die "Bruderschaft zum hl. Fabianus und Sebastianus" betonte in den protokollarischen Eintragungen stets den traditionellen Aspekt ihres Tuns. Stehende Formel war: Die Bruderschaft hat "ihren gewöhnlichen Aufzug gehalten" (1779), ihre "gewöhnliche Vorfeier" durchgeführt (1852), am Abend fand der "übliche Ball" (1849) statt oder die Offiziere wurden "auf gewöhnlichem Fuß benennet" (1791). Gefeiert wurde am Montag nach Heilige Dreifaltigkeit, also eine Woche nach Pfingsten. Da Pfingsten immer 50 Tage nach Ostern liegt und das Osterfest auf   den ersten Sonntag nach dem Frühlingsvollmond fällt, verschiebt sich auch das Schützenfest regelmäßig zwischen den letzten Maiwochen und den ersten Juniwochen. Das Schützenfest wurde mit dem Wegbringen des Zweiges zur "Vogelruthe" eröffnet. Dies fand einige Tage bzw. eine Woche vor dem Fest, meist an einem Markttagabend statt. Am Vorabend des Festes konnte schon einmal eine Vorfeier vorangehen. Das eigentliche Schützenfest schloss sich daran an und dauerte zwei Tage. Dieser Ablauf ist nicht in jedem Jahr, in dem ein Schützenfest abgehalten wurde, so eingehalten worden.

In den Abläufen der Schützenfeste 1849 und 1853 zeigen sich zwei Grundmuster der Gestaltung des Schützenfestes der Fabianen. Sie sollen daher kurz skizziert werden.

Es zeigt sich, dass der König nicht immer am ersten Tag ausgeschossen wird. Je nach Umständen geschieht dies auch am zweiten Tag. Das Aufstecken des Zweiges auf die Vogelrute wird nicht immer eine Woche vor dem Fest durchgeführt. Diese Zeremonie kann auch am Vorabend des Schützenfestes geschehen. Die Abrechnung wird von den Scheffern am Tage nach dem Fest bei der Zusammenkunft der Schützen vorgelegt, die anschließend das Gelage erstatten.

Zech - Gelage - Schützenfest

"Zech"- eine gesellschaftliche Zusammenkunft zu gemeinsamem Essen und Trinken- heißt anfangs das gesellige Beisammensein bei Bier und Tanz (1779). Im Gegensatz zum Schützenfest, das alle Elemente wie geselliges Feiern, Ball, Zug zur Vogelstange und Vogelschießen umfasst, steht der Zech als eigenständiger Teil neben "Aufzug" (Antreten auf dem Sendplatz und Zug zur Vogelstange) und Vogelschießen. Erstmals 1824 verzeichnet das Protokollbuch auch die nun üblicher werdende Bezeichnung "Gelage" (Schmauserei, eigentlich das, was die Gesellschaft zum Verzehren zusammenlegt).
Nicht üblich war bei den Fabianen die in Metelen Stadt und Kirchspiel verwendete Bezeichnung "Bier" für geselliges Beisammensein. So kennen wir das "Garnbier" auf den Höfen in der Bauernschaft, das "Buxsenbier" ebenfalls im Kirchspiel, das "Schützenbier" oder "Schüttenbier" im Ort und das "Hochzeitsschießebier", auch "Scheitebier" genannt. So feierten die "Männer vom Vititor" am 24. und 25. Juni 1838 ihr "Schützenbier" bei Fabry, in einem Jahr, in dem die Fabianen ihr Schützenfest ausfallen ließen.

 

Für Mitglieder der Bruderschaft war der Eintritt frei, frei waren auch Musik und Bier. Die Kosten für den "Zech" wurden am Tag nach dem Fest auf die Anzahl der Teilnehmer pro Abend umgelegt und abgerechnet. Es konnte allerdings vorkommen, dass die "Gelage" (hier: der Kostenanteil des einzelnen am Gelage) einzelner Teilnehmer nicht beizutreiben waren, so 1852, wo bei 76 zahlenden Teilnehmern pro Abend jeder 12 ½ Silbergroschen (30 Silbergroschen = 1 Taler) zu zahlen hatte. Joseph Brüning und Tuchscherer Leppers verweigerten die Zahlung. Derartige Fälle sind in den Rechnungslegungen sorgfältig verzeichnet. Gründe für Nichtbegleichung fehlen. Ab 1826 bezeichnen die Fabianen ihr Fest auch "Schützenfest". Im Jahr 1841 erscheint im Protokollbuch I der Fabianen eine ausführliche Niederschrift der Rechnungslegung für Bruderschaft und Schützenfest.

Das Vogelschießen


Unsere Informationen über das Vogelschießen sind für die frühere Zeit sehr spärlich. Das bereits im 16. Jahrhundert mit Feuerwaffen statt mit einer Armbrust geschossen wurde, dürfen wir aus der Tatsache ableiten, dass die Metelener Bürger zu dieser Zeit mit "Bussen" ausgerüstet waren.

Die Statuten von 1779 vermitteln keine Einzelheiten zum Vogelschießen, wohl aber über den "Aufzug" , den Zug vom Sendplatz zur Vogelstange mit einem Gewehr, und die Ehrung des neuen Königs nach dem Königsschuss. Auch der Fall, dass ein Nichtmitglied den Vogel abschießt, wird geregelt (§25). Dass dieser Fall eintreten konnte, erfahren wir aus Aufzeichnungen aus dem Jahr 1807.
 

Erstmals 1861 lesen wir im Protokollbuch der Fabianen von der Errichtung eines Schießstandes durch einen gewissen Schmöller. Dies bedeutet nicht, dass vorher nicht von einem Schießstand aus geschossen wurde, sondern nur, dass vorher Kosten nicht angefallen sind oder anders verbucht wurden. 1863 führt Helling die Arbeiten aus. Er bekommt dafür 2 Sgr und 2 Pfennig, 1872 errichtet Kippelt den Schießstand. Es wurde schon erwähnt, dass das Vogelschießen nicht immer am ersten Festtag stattfand. In manchem Jahr wurde es auf den zweiten Tag verlegt. 1857 wurde der Vogel am ersten Tag geschossen und am zweiten Tage fand an der (Wasser-)Mühle ein Scheibenschießen statt.
 

Die Vogelstange, früher auch "Vogelruhte" genannt, war in einer "Scheere" befestigt. Über die Erneuerung der Vogelstange im Verlauf der Jahre geben die Abrechnungen Auskunft. Sturmschäden, Altersschwächen usw. machen die Erneurung notwendig. Der Standort der Vogelstange wechselte:
 

  • 1837 wird eine Vogelstange im Stroenfeld genannt

  • 1842 hören wir vom "Schützenkämpchen"

  • 1883 und 1885 erhielt Brinckwirth 1,50 Mark für den Platz, den er den Schützen zur Verfügung stellte.
    Die Stange wird in der Nähe von Brinckwirths Erbe gestanden haben.

  • 1901 wurde bei Lauhues- Kemper geschossen

  • 1931 erwerben die Schützen einen Schützenplatz in der Wolder Mark Flur I, 549/65 (Schüttenkämpchen bei
    der RWE). Der Platz wurde für 100 Mark angekauft und ist noch heute im Besitz der Bruderschaft.

  • 1901 bis 1939 Standort der alten Vogelstange bei Lauhues - Kemper

  • 1950 bis 2003 Standort der Vogelstange bei Lauhues - Wessling

  • 2004 wird die Vogelstange auf Kocks Insel eingeweiht.

  • 2015 ein von unseren Schützenbrüdern Andreas Fuhrmann, Herbert Morrien (Mozart) und Nico Schlüter
    konstruierter und nicht standortabhängiger Kugelfang wurde eingeweiht.

2015 ein von unseren Schützenbrüdern Andreas Fuhrmann, Herbert Morrien (Mozart) und Nico Schlüter konstruierter und nicht standortabhängiger Kugelfang wurde eingeweiht.
Ausrichten und testen der neuen Gewehr Lafette im Jahr 2000 bei Lauhues - Wessling

2015 Neuer nicht standort-
abhängiger Kugelfang

Ausrichten und testen der neuen Gewehr Lafette
im Jahr 2000 bei Lauhues - Wessling

Standort der alten Vogelstange bei Lauhues- Kemper von 1901 bis 1939.
 

Das Vogelschießen lief nach festem Zeremoniell ab. Nach der Messe versammelten sich die Schützen am frühen Nachmittag des ersten Tages, manchmal auch am zweiten Tag auf Trommelschlag auf dem Markt. Von hier ging es mit Musikbegleitung, Musikanten oder Trommler, zur Vogelstange. Der mitgeführte Vogel wurde auf die Stange gesetzt, wo schon der Strauß, meist eine Woche vorher, oft auf "Markttagabend" (1857, 1858), aufgesteckt worden war. Dann wurde unter der Stange unter Trommelschlag das Hutgeld eingesammelt. Um die Teilnahme zu fördern, wurde in manchen Jahren Freibier ausgegeben (1857).
 

Bemerkenswerte Vorfälle beim Vogelschießen hielt man im Schützenbuch fest, insbesondere dann, wenn der Vogel zu früh abgeschossen wurde. Im Jahre 1895 z. B. fiel der Vogel bereits nach einer Stunde, 1902 mit dem 14. Schuss und 1903 mit dem 29. Schuss.

 

1921 wurde zugleich mit dem Strauch der Vogel zur Stange gebracht. Der Träger des Vogels erhielt einen Lohn von 10 Mark. 1914 wurde unter der Stange nach Nummern geschossen. Was das Teilnehmen von Nichtmitgliedern oder neuen Mitgliedern am Königsschießen anbetraf, wurde 1912 auf der Generalversammlung am 22. Januar ein deutlicher Beschluss gefasst: Das neue Mitglied darf bei Eintritt in die Bruderschaft nach dem Fabianentag nicht mehr im laufenden Jahr am Königsschießen teilnehmen.

bottom of page